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News: Der Deutsche Golfverband informiert

 

06.01.2012 / Greenkeeping
Winter: Auszeit oder Spielzeit?
Es gibt viele gute Gründe, den Spielbetrieb bei Schneefreiheit auch im Winter aufrecht zu erhalten.


 In diesem Fall sollten jedoch die qualitativen Auswirkungen des Winterspielbetriebs auf Rasenflächen bekannt sein sowie klare Maßnahmen zur Vorbeugung langfristiger Schäden getroffen werden.

 

Wichtig ist in jedem Fall eine entsprechende Kommunikation zu den Mitgliedern, warum der Platz geöffnet werden kann oder insbesondere warum er gesperrt werden muss. Das ist vor allem dann notwendig, wenn auf benachbarten Anlagen – zum Beispiel aufgrund von topographischen oder baulichen Unterschieden – gespielt werden kann, während ein anderer Platz gesperrt sein muss.

Die fachliche Kompetenz für die Bewertung des Platzzustandes besitzt der Head-Greenkeeper oder sein Vertreter. Er versteht die komplizierten Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Bodenzustand, Niederschlägen, Temperatur, Luftfeuchte und Windbewegung und kann so eine fundierte Entscheidung für eine freie oder eingeschränkte Bespielbarkeit des Platzes treffen.

 

wintergolfBei einem modern gebauten und zeitgemäß gepflegten Golfplatz ist ein geregelter Winterspielbetrieb denkbar, wenn folgende Punkte bedacht werden:

• Bewusstsein der wirtschaftlichen Schadschwelle. Dies gilt insbesondere bei der Freigabe des Spiels auf Sommergrüns, da hier der langfristige Schaden durch Veränderungen im Gräserbestand schleichend aber im Endeffekt verheerend ausfallen kann.

• Eine Platzbegehung muss alle relevanten Bereiche umfassen, bevor eine Änderung der Bespielbarkeit vorgenommen wird. So sind zum Beispiel vor allem im Schatten gelegene Grüns in der dunklen Jahreszeit besonders problematisch.

 

• Aspekte der Verkehrssicherungspflicht. Bei stark ondulierten Golfplätzen kann die sichere Begehbarkeit auch bei nur partiell schlammigen Verhältnissen nicht gewährleistet sein. Bei drohenden Stürmen sollten auch baumarme Anlagen geschlossen bleiben und nach dem Sturm müssen Bäume in begangenen Bereichen auf Standsicherheit kontrolliert werden.

 

• Langfristig durchzuhaltende Regelungen für die Bespielbarkeit werden erfahrungsgemäß besser von den Mitgliedern akzeptiert.

Rasengräser in unseren Breitengraden sind grundsätzlich in der Lage, begrenzte Frosttemperaturen während der Wintermonate zu ertragen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Benutzung der Rasenflächen bei Frostfreiheit uneingeschränkt erfolgen kann. Denn bei Temperaturen unter 4 Grad findet kein Rasenwachstum mehr statt.

 

Aus diesem Grund kann die Vorgehensweise zur Regelung eines Winterspielbetriebs auf folgende Formel gebracht werden:

Vegetationsruhe = Wachstumsstopp -> Keine Rasenregeneration
Keine Rasenregeneration -> Schäden bei Belastung
Prävention von Schäden -> Trolley- und Cartverbot
Risiko von dauerhaften Schäden -> individuelle temporäre Platzsperre

 

Quelle und Foto : www.golf.de/dgv